Jugendschutz
Spielteilnahme erst ab 18 Jahren!
Das Veranstalten und das Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen darf gemäß Glücksspielstaatsvertrag den Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen. Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.
Warum? Weil Kinder und Jugendliche...
• ein höheres Gefährdungspotenzial haben
• leichter beeinflussbar sind
• schneller Schaden nehmen können
• stärker von körperlichen und / oder seelischen Auswirkungen betroffen sind
Bei LOTTO Berlin bedeutet dies für Kinder und Jugendliche:
• keine Rubbellose ziehen und kaufen
• keine Spielscheine abgeben und Gewinne abholen, auch dann nicht, wenn sie eine Kundenkarte oder Vollmacht der Eltern / Erziehungsberechtigten vorlegen
AUCH SIE TRAGEN VERANTWORTUNG!
Achten Sie darauf, dass Kinder und Jugendliche nicht an Glücksspielen teilnehmen. Fachleute empfehlen, Kinder auch nicht als sogenannte Glücksbringer Zahlen für den Spieltipp ansagen oder ankreuzen zu lassen.
Neben den notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen ist unsere Gesellschaft heute in besonderem Maße gefordert, Jugendliche über das Suchtpotential von Glücksspielen zu informieren, zu sensibilisieren und für einen verantwortungsvollen Umgang mit diesen zu stärken.
LOTTO Berlin und ihre Vertriebspartner betreiben daher seit jeher aktiven Jugendschutz und unternehmen größtmögliche Anstrengungen, um Minderjährige vor den Gefahren des Glücksspiels zu schützen.
Hinweis für alle Eltern:
Sollte Ihr Computer auch Freunden und Familienangehörigen unter 18 Jahren zugänglich sein, sichern Sie sich z. B. mit entsprechenden Filterprogrammen (Jugendschutzprogrammen) ab.
Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich bitte an die Jugendschutzbeauftragten Internet / Neue Medien von LOTTO Berlin:
E-Mail: jugendschutz@lotto-berlin.de
Ausführliche Informationen zum Thema Jugendschutz finden Sie in den folgenden Broschüren: