Digitale Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Deutsche Klassenlotterie Berlin, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, im Folgenden DKLB genannt, als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 arbeitet daran, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Rechtsgrundlage für die barrierefreie Gestaltung ist das Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Gesetz Berlin (BIKTG Bln) in Verbindung mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (gesetze-im-internet.de).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den gesamten Internetauftritt unter www.lotto-berlin.de.
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Diese Erklärung wurde erstmals am 09.08.2023 erstellt und zwischenzeitlich zuletzt am 30.07.2024 aktualisiert.
Die Überprüfung der Internetseite wurde von der Stiftung Pfennigparade nach der Methode des BITV-Tests durchgeführt. Geprüft wurden die Kriterien der zum Zeitpunkt des Tests aktuellen BITV/WCAG.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Der Internetauftritt ist nach dem letzten Stand einer Überprüfung derzeit noch nicht barrierefrei. Die DKLB arbeitet laufend daran, die Anforderungen schrittweise technisch umzusetzen.
Die Website www.lotto-berlin.de bietet derzeit noch nicht den vollumfänglichen Zugang für Menschen mit Beeinträchtigungen.
Erforderliche Anpassungen an der Webseite können nur im Rahmen der laufenden Weiterentwicklungen vorgenommen, soweit dieses derzeit technisch möglich ist.
Die wesentlichen Anknüpfungspunkte der technischen Umsetzung liegen bei:
Steuerelemente: Durch fehlerhafte Informationen bei der Ausgabe durch einen Screenreader kann die Nutzung des digitalen Produkts erschwert werden.
Reihenfolge: Derzeit weicht bei Tastaturbedienung die Reihenfolge, in der die Elemente angesprungen werden, an manchen Stellen von der visuellen Reihenfolge ab.
Skalierbarkeit: Bei der Skalierung der Textgröße kann die Wahrnehmung der Inhalte erschwert sein.
Benutzerpräferenzen: Bei den Benutzereinstellungen bezüglich Schriftart, Schriftgröße und Farben kann es zu Verschiebungen kommen, so dass eine individuelle Anpassung möglicherweise erschwert wird.
Kontraste: Manche Inhalte sind nicht an allen Stellen ausreichend kontrastiert, so dass es gegebenenfalls schwerer wahrgenommen werden kann.
Tastaturbedienung: Schlecht bedienbare Steuerelemente beim aktivem Screenreader machen das digitale Produkt für blinde oder sehbeeinträchtigte Nutzer weniger bedienbar.
Semantik: Eine in Teilen unzureichende programmatische Ermittelbarkeit der Semantik von Objekten erschwert das Verständnis der Inhalte.
Syntax: Die Code-Syntax der Website ist momentan noch nicht fehlerfrei, was dazu führen kann, dass das Produkt vom Browser oder Screenreader nicht vollumfänglich unterstützt werden.
Informationen: Die derzeitige Struktur mit unterschiedlichen Informationen in vielen Untermenüs macht das digitale Produkt für manche Nutzer schwerer verständlich.
Wen können Sie bei Anmerkungen oder Fragen zur digitalen Barrierefreiheit (Feedbackoption) kontaktieren?
Sie möchten Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit oder bestehende Barrieren melden? Sie können etwas auf unserer Website oder der mobilen Anwendung nicht ausreichend wahrnehmen, bedienen oder verstehen? Sie benötigen Informationen in einer barrierefreien Form? Dann informieren Sie uns bitte.
Kontakt zur Ansprechperson der öffentlichen Stelle:
Name: Herr Thomas Dumke
E-Mail: barrierefreiheit@lotto-berlin.de
Telefon: (030) 8905-1310
Hilfestellung
Alternativ bieten wir Menschen mit Behinderung folgende Hilfestellung:
Kontakt zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit
Die folgenden Angaben werden in der digitalen Barrierefreiheitserklärung immer ausgegeben: Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, Sie innerhalb von 4 Wochen keine Antwort erhalten haben oder die Antwort unzureichend war, können Sie sich an die Landesbeauftragte für digitale Barrierefreiheit wenden und ein Durchsetzungsverfahren anstreben.
Bitte kontaktieren Sie immer zuerst die betroffene öffentliche Stelle!
Zum Kontaktformular >
Weitere Informationen zur Landesbeauftragten für digitale Barrierefreiheit >